Grundsätzlich gilt: Der Rahmen für die Vergütung von Steuerberatern wird in Deutschland durch die sogenannte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgegeben. Hierbei handelt es sich um ein Vergütungssystem, das mehrere Faktoren bei der Berechnung des Honorars berücksichtigt. Die Höhe der steuerrelevanten Summe („Wertgebühr“) fließt in diesen „Honorar-Schlüssel“ ebenso mit ein wie der Zeitaufwand sowie nicht zuletzt der Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Falles.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Pauschalvergütung nach § 14 StBVV, sofern dies von beiden Seiten gewünscht wird. Die Vereinbarung für eine Pauschalvergütung ist dabei schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen. Gerne geben wir Ihnen nach dem Erstberatungsgespräch eine Einschätzung des Kostenrahmens.
Nur im Falle, dass nach der Erstberatung kein Mandatsverhältnis entsteht, würden wir Ihnen dieses Beratungsgespräch in Rechnung stellen. Gemäß Steuerberatervergütungsverordnung darf die Erstberatung maximal 190 Euro netto betragen.
Eine Gründungserstberatung, zum Beispiel die Prüfung eines umfangreichen Businessplanes inklusive Tragfähigkeitsprüfung, Rentabilitätsvorschau sowie Investitions- und Finanzierungsplan, aber auch komplexe steuer- und betriebswirtschaftliche Anliegen kalkulieren wir Ihnen abweichend von der Erstberatung nach individuellem Aufwand. Natürlich ist unabhängig davon immer ein erstes Kennlerngespräch möglich und sinnvoll.
Die Erstberatung zwischen Steuerberater und einem potenziellem Mandanten bzw. Mandantin beginnt dort, wo das Internet an seine Grenzen stößt: beim vertrauensvollen Kennenlernen in unserer Kanzlei. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihr individuelles Anliegen. Wir klären Fragen, reden über Ihre Ziele und zeigen dabei vielleicht auch schon erste Lösungsansätze auf.
Diese erste „Analyse“ kann je nach Anliegen 30 oder 40 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Bei komplexen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen kann sie aber auch vier oder fünf Stunden dauern – zum Beispiel dann, wenn Sie uns bereits im Vorfeld des Erstgesprächs umfangreiche Unterlagen mit der Bitte um Prüfung und Einschätzung haben zukommen lassen.
Sie sind Unternehmensgründer oder Gesellschafter eines Start-Ups? Dann haben Sie im Hinblick auf das Erstgespräch vielleicht schon ganz konkrete Fragestellungen. Zum Beispiel ob und wann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Hinblick auf zukünftige Investitionen in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist – und welche Vorzüge sich daraus für Ihren unternehmerischen Spielraum ergeben.
Unser Tipp: Lassen Sie bei diesem Erstgespräch nicht nur die Fakten sprechen, sondern auch Ihr Bauchgefühl. Entsteht ein Dialog auf Augenhöhe? Stimmt die Chemie? Fühle ich mich mit meinem Anliegen verstanden? Ist die Atmosphäre konzentriert und professionell, aber auch menschlich und unverkrampft?
Wenn Sie all diese Fragen mit einem ganz entspannten Lächeln beantworten können, stehen die Sterne für eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgesprochen gut.